Schematische Darstellung der zum Berichtsjahr bestehenden Formen des staatsbürgerlichen Unterrichts auf Grundlage der amtlichen Richtlinien bzw. Lehrplänen der einzelnen Länder
Mit Erlaß des hohen k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 16. Oktober 1906, Z. 37206, zum Unterrichtsgebrauche an Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalten mit deutscher Unterrichtssprache zulässig erklärt