Artikel II, Bekanntmachung: Die jeweils unter III. der Anlagen A/1, A/2, B/1 und B/2 wiedergegebenen beziehungsweise genannten Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht
Die Handelsakademie (HAK), die mit einer Reife- und Diplomprüfung nach 5-jährigem Schulbesuch abschließt, entspricht ISCED-Level 4A
"[,,,] nach fast zehnjähriger praktischer Erprobung vorliegender Stoffverteilung in den Schulen der Kreise Worms und Gießen und nach zahlreichen, eingehenden Beratungen mit der Lehrerschaft [...]" zusammengestellt." -- (Vorwort)
"Artikel II, Bekanntmachung: Die ... Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."
"Laut Beschluß der allgemeinen Lehrerkonferenz vom 1. Juni 1897 ist mit Bezugnahme auf den Konsistorial-Erlaß vom 4. Dezember 1896 (Amtsblatt X, 5020) in sämtlichen Schulgemeinden das vom Württ. evang. Schullehrerunterstützungsverein herausgegebene "Lesebuch für Fortbildungsschulen" für die Hand der Schüler einzuführen." (Seite 2)