Artikel II, Bekanntmachung: Die jeweils unter III. der Anlagen A/1, A/2, B/1 und B/2 wiedergegebenen beziehungsweise genannten LehrplƤne fĆ¼r den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemĆ¤Ć Ā§ 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht
Die Handelsakademie (HAK), die mit einer Reife- und DiplomprĆ¼fung nach 5-jƤhrigem Schulbesuch abschlieĆt, entspricht ISCED-Level 4A
"[,,,] nach fast zehnjƤhriger praktischer Erprobung vorliegender Stoffverteilung in den Schulen der Kreise Worms und GieĆen und nach zahlreichen, eingehenden Beratungen mit der Lehrerschaft [...]" zusammengestellt." -- (Vorwort)
Ausgenommen die Sonderschule fĆ¼r schwerstbehinderte Kinder
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