"Artikel IV, Bekanntmachung: Die in den Anlagen ... wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/149, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und 324/1975 bekanntgemacht."
Das vorliegende LPH 6/2000 erscheint in den Reihen K (Berufliche Schulen, kaufmännischer Bereich) Nr. 77, L (Berufliche Schulen, gewerblicher Bereich) Nr. 110, M (Berufliche Schulen, kaufmännischer Bereich) Nr. 60 und kann beim Neckar-Verlag bezogen werden
Das vorliegende LPH 1/1989 erscheint in den Reihen K (Berufliche Schulen, kaufmännischer Bereich) Nr. 40, L (Berufliche Schulen, gewerblicher Bereich) Nr. 29 und Mc(Berufliche Schulen, hauswirtschaftlich-pflegerisch-sozialpädagogischer Bereich) Nr. 32