Für das Fach Religion mit Verweis auf die Sonderlehrpläne der Religionsgemeinschaften. - In Rheinland-Pfalz ist beabsichtigt, die Pädagogien 6klassig zu machen, sodass die Aufnahme schon nach dem 7. Volksschuljahr erfolgen kann
Für das Fach Religion mit Verweis auf die Sonderlehrpläne der Religionsgemeinschaften. - In Rheinland-Pfalz ist beabsichtigt, die Pädagogien 6klassig zu machen, sodass die Aufnahme schon nach dem 7. Volksschuljahr erfolgen kann
Im Anhang ab Seite 197 (im Inhaltsverzeichnis nicht aufgeführt): Lehrpläne für kathol., evang. und israelitischen Religions-Unterricht [Verordnungen vom 13. August 1888, 8. März und 30. November 1868]