"Artikel IV, Bekanntmachung: Die in den Anlagen ... wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/149, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und 324/1975 bekanntgemacht."
SeriesKultus und Unterricht Ausgabe C, Lehrplanhefte
2003,3 = Reihe K, [Berufliche Schulen kaufmännischer Bereich] Nr. 84 = Reihe L, [Berufliche Schulen gewerblicher Bereich] Nr. 116 = Reihe M, [Berufliche Schulen, hauswirtschaftlicher, landwirtschaftlicher und sozialpädagogischer Bereich] Nr. 63
Enthalten in: Notiziario della Conferenza Episcopale Italiana. - Roma : Conferenza Episcopale ItalianaConferenza Episcopale Italiana, Segreteria Generale. - Anno 46, Numero 3, Giugno 2012, Seite 141-164
"Artikel IV, Bekanntmachung: Die in den Anlagen ... wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/149, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und 324/1975 bekanntgemacht."