"Artikel II, Bekanntmachung: Die ... Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."
Laut Bescheid des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, BWF-5.019/0004-Präs/14/2019, als für den Unterrichtsgebrauch an Polytechnischen Schulen im Unterrichtsgegenstand Politische Bildung, Wirtschaft und Ökologie geeignet erklärt
Zu diesem Werk gibt es eine erweiterte E-Book-Version für die Lehrkraft