"Mit Bescheid des Bundesministeriums für Bildung, GZ BMBWF-5.091/0042-Präs/14/2018, vom 5. Dezember 2019 für den Unterrichtsgebrauch an Neuen Mittelschulen, 1.-4. Klasse, in den Unterrichtsgegenständen Geographie und Wirtschaftskunde (Lehrplan 2012) und Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung (Lehrplan 2016), an allgemein bildenden höheren Schulen Unterstufe, 1.-4. Klasse, in den Unterrichtsgegenständen Geographie und Wirtschaftskunde und Geschichte und Szialkunde/Politische Bildung (Lehrplan 2016) sowie an allgemein bildendenden höhere Schulen Oberstufe, 5.-8. Klasse, in den Unterrichtsgegenständen Geographie und Wirtschaftskunde und Geschichte und Szialkunde/Politische Bildung (Lehrplan 2018) als geeignet erklärt." -- (Titelblatt). - Auch an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen zugelassen
"Artikel II, Bekanntmachung: Die ... Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."