Aktualisiert für die allgemein bildenden höheren Schulen, für die Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe, für die Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und für die Bildungsanstalten für Sozialpädagogik mit GZ BMBF 5.091/0017-IT/3/2016 vom 20. Juli 2016
Hier auch später erschienene, unveränderte Nachdrucke
Die Reihe "Wissen - Können - Handeln" an der HAK besteht aus folgenden Bänden: Geografie (Wirtschaftsgeografie) für den 1. und 2. Jahrgang, Politische Bildung und Geschichte für den 2.-4. Jahrgang, Internationale Wirtschafts- und Kulturräume für den 5. Jahrgang
Laut Bescheid des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur vom 3.11.2014, Zl. BMUKK-5.019/0011-B/8/2013, als für den Unterrichtsgebrauch an Handelsakademien für den I. und II. Jahrgang im Unterrichtsgegenstand Geografie (Wirtschaftsgeografie) für geeignet erklärt
Schulabschluss: Reife- und Diplomprüfung (Matura) - ISCED 2011 Ebene 55 (BHS ab dem 4. Jahrgang)
Zu diesem Werk gibt es eine erweiterte E-Book-Version für die Lehrkraft
Zum Unterrichtsgebrauch an den dreiklassigen gewerblichen Fachschulen, Meisterklassen, drei- und vierjährigen Hauswirtschaftsschulen und an den Bildungsanst. für Frauengewerbe- und Hauswirtschaftslehrerinnen zugelassen
Zum Unterrichtsgebrauch an den dreiklassigen gewerbl. Fachschulen, Meisterklassen, drei- und vierjährigen Hauswirtschaftsschulen und an den Bildungsanst. für Frauengewerbe- und Hauswirtschaftslehrerinnen zugelassen
Mit Bescheid des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 15. März 2018, GZ BMB-5.034/0067-IT/3/2016, gemäß § 14 Abs. 2 und 5 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 471/86, als für den Unterrichtsgebrauch für den III. und IV. Jahrgang an Handelsakademien im Unterrichtsgegenstand Politische Bildung und Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte) (Lehrplan 2014) für geeignet erklärt
Für den Einsatz im II. Jahrgang an Handelsakademien ist der Titel Schlagwort: Politik konzipiert
"Artikel IV, Bekanntmachung: Die in den Anlagen ... wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/149, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und 324/1975 bekanntgemacht."