Mit Bescheid des Bundesministeriums für Bildung vom 26. Mai 2017, GZ BMB-5.050/0032-IT/3/2016, gemäß den derzeit gültigen Lehrplänen als für den Unterrichtsgebrauch an Berufsschulen für alle Lehrberufe im Unterrichtsgegenstand Politische Bildung sowie mit Bescheid des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung vom 11. Juli 2017, GZ K4-A-2634/005-2017, gemäß den derzeit gültigen Lehrplänen für die Schulformen der Land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen für alle Fachrichtungen und alle Schulstufen im Unterrichtsgegenstand Politische Bildung (Rechtskunde) geeignet erklärt
"Die 1. und 2. Auflage kann im Unterricht nebeneinander verwendet werden." -- (Seite 280)
"Artikel II, Bekanntmachung: Die jeweils unter III. der Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."
Für den Unterrichtsgebrauch an Handelsschulen für die 1. und 2. Klasse, an höheren kaufmännischen Lehranstalten und an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe jeweils für den I. und II. Jahrgang im Unterrichtsgegenstand Geografie (Wirschaftsgeografie). - IWK = Internationale Wirtschafts- und Kulturräume. - Entspricht der Rechtschreibreform 2006. - Schulbuchnummer: 140.213
"Artikel II, Bekanntmachung: Die ... Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."