"Das vorliegende Verzeichnis enthält nur solche Schulbücher, deren Einführung vom Ministerium und von den Provinzial-Schul-Kollegien ordnungsgemäß genehmigt ist. Dadurch unterscheidet es sich von dem im Centralblatt für die gesamte Unterrichts-Verwaltung 1890 veröffentlichten Verzeichnis, in welchem dieser Gesichtspunkt nicht ganz streng eingehalten war." (Vorwort)
Mit Erlaß des hohen k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 26. Juli 1917, Z. 24.449, zum Unterrichtsgebrauche an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen mit deutscher Unterrichtssprache allgemein zugelassen