"Artikel II, Bekanntmachung: Die ... Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."
"Mit Bescheid des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur GZ 5.021/0050-V/9/2006 vom 20. September 2007 als für den Unterrichtsgebrauch an Berufsbildenden Pflichtschulen im Unterrichtsgegenstand Politische Bildung approbiert." -- Titelrückseite
Ausklappbarer Vorderumschlag mit Politischer Weltkarte
Auch für den Unterrichtsgebrauch an land- und forstwirtschaftl. Berufs- und Fachschulen sämtlicher Schulstufen in Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg
Enthält außerdem: 157. Verordnung: Lehrpläne für die Lehranstalt für gehobene Sozialberufe : Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher der Rahmenlehrplan der Lehranstalt für gehobene Sozialberufe und der Lehrplan des einjährigen Vorbereitungslehrganges der Lehranstalt für gehobene Sozialberufe erlassen wird
Der Abschluss an einer Schule für Sozialberufe (ohne Matura) entspricht ISCED-Level 3B
Der Abschluss an einer höheren Schule für Sozialpädagogik entspricht ISCED-Level 4B
BGBl. Nr. 156/157, Jg. 1963, 45. Stück, ausgegeben am 16. Juli 1963
Mit Bescheid des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, GZ 5.050/011S-V/9/2008 gmäß den aktuellen Lehrplänen als für den Unterrichtsgebrauch an Hauswirtschaftsschulen (2. Klasse) und zweijährigen Schulen für Sozialdienste (1. und 2. Klasse) im Unterrichtsgegenstand Geschichte, an Fachschulen für Mode- und Bekleidungstechnik, an Fachschulen für Mode- und Bekleidungstechnik für Hörbehinderte und an dreijährigen Fachschulen für Sozialberufe (2. Klasse) sowie an dreijährigen Fachschulen für wirtschaftliche Berufe, an Hotelfachschulen und an Tourismusfachschulen im Unterrichtsgegenstand Geschichte und Kultur, an Handelsschulen (2. Klasse) im Unterrichtsgegenstand Zeitgeschichte, Politische Bildung und Recht und an technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen (1. und 2. Klasse) im Unterrichtsgegenstand Geschichte und Politische Bildung geeignet erklärt
Schulsparte aller Schulen mit beruflichem Abschluss, aber ohne Matura; Dauer nach Fachrichtung; ohne Lehrer- und Erzieherbildung (LBS); Ebene: Oberstufen-oder Postsekundarform