IV. und V. Jahrgang HLW, Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (4710), V. Jahrgang Höhere Lehranstalten für Mode und Bekleidung (4721), IV. und V. Jahrgang Höhere Lehranstalt für Tourismus (4730)
"Artikel II, Bekanntmachung: Die ... Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."