"Artikel IV, Bekanntmachung: Die in den Anlagen ... wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/149, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1962 und 324/1975 bekanntgemacht."
Approbiert für: Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, 1. und 2. Kl., Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, I. und II. Jahrgang, Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten, I. Jahrgang, Handelsschulen, 1. und 2. Kl.,
Ab Schuljahr 2012/2013 nur mehr für HTL in der Schulbuchliste; für die anderen Schultypen der berufsbildenden Schulen gilt die Neuausg. von 2012 (Schulbuch-Nr. 155175)