Mit Bescheid des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, GZ 5.050/011S-V/9/2008 gmäß den aktuellen Lehrplänen als für den Unterrichtsgebrauch an Hauswirtschaftsschulen (2. Klasse) und zweijährigen Schulen für Sozialdienste (1. und 2. Klasse) im Unterrichtsgegenstand Geschichte, an Fachschulen für Mode- und Bekleidungstechnik, an Fachschulen für Mode- und Bekleidungstechnik für Hörbehinderte und an dreijährigen Fachschulen für Sozialberufe (2. Klasse) sowie an dreijährigen Fachschulen für wirtschaftliche Berufe, an Hotelfachschulen und an Tourismusfachschulen im Unterrichtsgegenstand Geschichte und Kultur, an Handelsschulen (2. Klasse) im Unterrichtsgegenstand Zeitgeschichte, Politische Bildung und Recht und an technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen (1. und 2. Klasse) im Unterrichtsgegenstand Geschichte und Politische Bildung geeignet erklärt
Schulsparte aller Schulen mit beruflichem Abschluss, aber ohne Matura; Dauer nach Fachrichtung; ohne Lehrer- und Erzieherbildung (LBS); Ebene: Oberstufen-oder Postsekundarform
Approbiert für den Unterrichtsgebrauch an Handelsschulen für die 2. und 3. Klasse im Unterrichtsgegenstand Politische Bildung und Zeitgeschichte. Bundesministerium für Bildung und Frauen, BMUKK-5.048/0041-B/8/2013 vom 27. Jänner 2015
"Die Inhalte entsprechen dem vorgeschriebenen Kompetenzraster laut Bildungsstandards und sind laut Lehrplan zu vermitteln. Eine Auswahl bzw. Gewichtung ist nur innerhalb einzelner Kapitel (Beispiele bzw. Vertiefungsangebote) gewährleistet, nicht jedoch dürfen lt. Ministerium einzelne Kapitel oder Kompetenzbereiche ausgelassen werden." -- (Titelrückseite)
Approbiert für den Unterrichtsgebrauch an: Handelsschulen für die I. Klasse im Unterrichtsgegenstand Geografie (Wirtschafts- und Kulturräume). Bundesministerium für Bildung und Frauen, GZ BMUKK-5.048/0025-B/8/2013 vom 29. September 2014
"Die Inhalte entsprechen dem vorgeschriebenen Kompetenzraster laut Bildungsstandards und sind laut Lehrplan zu vermitteln. Eine Auswahl bzw. Gewichtung ist nur innerhalb einzelner Kapitel (Beispiele bzw. Vertiefungsangebote) gewährleistet, nicht jedoch dürfen lt. Ministerium einzelne Kapitel oder Kompetenzbereiche ausgelassen werden." -- (Titelrückseite)
Zum Unterrichtsgebrauch an den dreiklassigen gewerblichen Fachschulen, Meisterklassen, drei- und vierjährigen Hauswirtschaftsschulen und an den Bildungsanst. für Frauengewerbe- und Hauswirtschaftslehrerinnen zugelassen