(Mit Erlaß des hohen k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 7. März 1906, Z. 7951, zum Unterrichtsgebrauche an Gymnasien allgemein zulässig erklärt.)
Artikel II, Bekanntmachung: Die jeweils unter III. der Anlagen A/1, A/2, B/1 und B/2 wiedergegebenen beziehungsweise genannten Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht
Die Handelsakademie (HAK), die mit einer Reife- und Diplomprüfung nach 5-jährigem Schulbesuch abschließt, entspricht ISCED-Level 4A
"Artikel III, Bekanntmachung: Die in den Anlagen wiedergegebenen bzw genannten Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/149, in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."