Country of Use:
    Germany
    Berlin
Observations
Zusammenstellung der amtlichen Unterlagen zur Reform der Oberstufe in einer Arbeitshilfe für Lehrende an der OWZ auf Grundlage des Beschlusses der Kultusminister-Konferenz vom 29. September 1960
"Die Gemeinschaftskunde der Klassen 12 und 13 tritt an die Stelle der bis zur 11. Klasse selbständigen Fächer Erdkunde, Geschichte und Gemeinschaftskunde (Kunde von der Politik)" -- (Richtlinien Gemeinschaftskunde, Vorbemerkungen Seite 10)
Country of Use:
    Germany
    Bavaria
Observations
Zugelassen für den katholischen Religionsunterricht von den Diözesanbischöfen von Augsburg, Bamberg, Eichstätt, München und Freising, Passau, Regensburg und Würzburg
"Zum Zeitpunkt der Drucklegung zugelassen für den Gebrauch an Gymnasien in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Schleswig-Holstein"
Der Eintritt in eine gymnasiale Maturitätsschule erfolgt mehrheitlich im neunten Schuljahr und dauert in der Regel vier Jahre. Bei einem dreijährigen Maturitätslehrgang (Eintritt im zehnten Schuljahr) muss im neunten Schuljahr auf der Sekundarstufe I eine gymnasiale Vorbildung erfolgen
Didaktische Hinweise und Übersichten zur Vernetzung der Themen und Erklärungen zu den Titelbildern als Downloads via Homepage des Verlags unter http://www.klett.ch