RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 9. 7. 2007 – 613-6.08.01.13-39979. Gleichzeitig wird der Lehrplan zur Erprobung „Deutsch/Kommunikation (berufsübergreifender Bereich)“ BASS 15 – 33 Nr.01 (Heft 4291) aufgehoben
RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 27.4.2004, 522-6.03.15-14302. - Ab dem Schuljahr 2004/05 kann dieses Schwerpunktfach mit der Fachbezeichnung Sozialwissenschaften/Wirtschaft das Fach Sozialwissenschaften in der gymnasialen Oberstufe als Leistungs- und Grundkursfach sowie in der Abiturprüfung ersetzen. Über die Einführung des Fachs entscheidet die Schule im Rahmen ihres Schulprogramms. Curriculare Grundlage bleibt auch bei einer ökonomischen Schwerpunktbildung der Lehrplan für das Fach Sozialwissenschaften in der gymnasialen Oberstufe
RdErl. des Kultusministers vom 14.7.1987 - IA 5.36-24/0-1124/87
"Die 1. Auflage der Richtlinien für den Politikunterricht erschien 1973, die 2. Auflage 1974. Die seit langem angekündigte 3. Auflage erscheint mit großem zeitlichen Abstand. Dies war möglich, weil bereits die 2. Auflage sich als ein weitgehend ausgereiftes Richtlinienwerk erwies. Die 3. Auflage ist eine konsequente Weiterentwicklung des bisherigen Richtlinienwerks." -- (Vorwort)
Überarbeitung 2001 unter dem Titel$aRahmenvorgabe Politische Bildung
RdErl. des Kultusministers vom 16.6.1981, III A 2.36-20/0-507/81. - In Kraft seit: 1.2.1982 für die Jahrgangsstufe 11/II, Kap. 4, Lernerfolgsüberprüfung für die Jahrgangsstufen 11 und 12; für die Jahrgangsstufe 13 des Schuljahres 1981/82 gelten auslaufend die Regelungen zur Abiturprüfung von 1975/76, 1976/77 und 1977/78
RdErl. des Kultusministers vom 21.12.1983, III A 2.36-20/0-1623/83. - Nicht im Gemeinsamen Amtsbl. des Kultusministeriums und des Ministeriums für Wiss. und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen veröff