Approbiert für den Unterrichtsgebrauch für den III. Jahrgang im Unterrichtsgegenstand Geschichte und Politische Bildung: an Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe, Bundesministerium für Bildung und Frauen, BMBF-5.048/0019-B/8/2015; an Höheren Lehranstalten für Tourismus, an Höheren Lehranstalten für Mode, Bundesministerium für Bildung, BMBF-5.048/0017-IT/3/2017
"Die Inhalte entsprechen dem vorgeschriebenen Kompetenzraster laut Bildungsstandards und sind laut Lehrplan zu vermitteln. Eine Auswahl bzw. Gewichtung ist nur innerhalb einzelner Kapitel (Beispiele bzw. Vertiefungsangebote) gewährleistet, nicht jedoch dürfen lt. Ministerium einzelne Kapitel oder Kompetenzbereiche ausgelassen werden." -- (Titelrückseite)
Enthält außerdem: 157. Verordnung: Lehrpläne für die Lehranstalt für gehobene Sozialberufe : Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 4. Juni 1963, mit welcher der Rahmenlehrplan der Lehranstalt für gehobene Sozialberufe und der Lehrplan des einjährigen Vorbereitungslehrganges der Lehranstalt für gehobene Sozialberufe erlassen wird
Der Abschluss an einer Schule für Sozialberufe (ohne Matura) entspricht ISCED-Level 3B
Der Abschluss an einer höheren Schule für Sozialpädagogik entspricht ISCED-Level 4B
BGBl. Nr. 156/157, Jg. 1963, 45. Stück, ausgegeben am 16. Juli 1963