Gemäß Beschluss des Schulausschusses vom 26./27.3.1981 wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz von den Kultusverwaltungen der Länder die Aufgabe übertragen, eine zentrale Sammlung der Lehrpläne aufzubauen und das Ergebnis in einer Gesamtübersicht zugänglich zu machen
Zugelassen für Gymnasien und Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg sowie an allgemeinbildenden Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz
Hier auch später erschienene, unveränderte Nachdrucke
"Zugelassen als Lehrbuch für den katholischen Religionsunterricht in der Sekundarstufe I an Gesamtschulen und Gymnasien durch die Diözesanbischöfe von Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Fulda, Hamburg, Hildesheim, Limburg, Mainz (für den Bistumsanteil in Hessen und Rheinland-Pfalz), Münster, Osnabrück (für den Bistumsanteil in Niedersachsen), Paderborn (für den Bistumsanteil in Hessen)." -- (Titelrückseite)
Hier auch später erschienene, unveränderte Nachdrucke
Gemäß Beschluss des Schulausschusses vom 26./27.3.1981 wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz von den Kultusverwaltungen der Länder die Aufgabe übertragen, eine zentrale Sammlung der Lehrpläne aufzubauen und das Ergebnis in einer Gesamtübersicht zugänglich zu machen
"Zugelassen als Lehrbuch für den katholischen Religionsunterricht in der Sekundarstufe I an Gesamtschulen und Gymnasien durch die Diözesanbischöfe von Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Fulda, Hamburg, Hildesheim, Limburg, Mainz (für den Bistumsanteil in Hessen und Rheinland-Pfalz), Münster, Osnabrück (für den Bistumsanteil in Niedersachsen), Paderborn (für den Bistumsanteil in Hessen). Zugelassen als Lehrbuch für den katholischen Religionsunterricht an Gymnasien, Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen vom Diözesanbischof von Magdeburg." -- (Titelrückseite)
Rechtschreibreformiert (2006)
Hier auch später erschienene, unveränderte Nachdrucke