Neu zugelassene Lernmittel. - Ergänzung der Bekanntmachung vom 20. März 1975 (K. u. U. S. 403) über die Zulassung von Lehrmitteln für den katholischen Religionsunterricht im Bereich des Erzbistums Freiburg i. Br. und des Bistums Rottenburg
Auf Grund einer Verordnung vom 30. Juli 1926; Erläuterungen im pädagogischen Teil der "Volkserziehung" vom 15. Oktober 1927 erschienen
Mit dem Hauptschulgesetz hat die die 1. Schulstufe der Hauptschule die Lehraufgaben der 5. Volksschulstufe zu übernehmen und der Lehrplan für die 5. Schulstufe nur noch für drei- und mehrklassige Volksschulen von Bedeutung