Einhundert Bücher für die Schülerbücherei: Seite 138-142
"Die dreiklassige Schule ist eine Schuleinrichtung, in welcher die gesamte schulpflichtige Jugend eines Ortes oder einer Schulvereinigung in drei aufsteigenden Klassen unterrichtet wird, und zwar jede Klasse allein in besonderen Unterrichtsstunden. Die dreiklassige Schule soll nach § 4 der A. B. vom 15. Oktober 1872 eingerichtet werden, wenn zwei Lehrer in einer Schulgemeinde angestellt sind und die Zahl der Kinder über 120 steigt." -- (I. Einleitung, 1. Allgemeines)