"Die 'Kirchengeschichtlichen Charakterbilder' sind inhaltlich und methodisch neu gestaltet worden. Maßgebend für die durchgreifende Umarbeitung des gesamten Werkes waren die Richtlinien für den katholischen Religionsunterricht, die das Kultusministerium Nordrhein-Westfalen 1952 erlassen hat." -- (Vorwort)
Imprimatur, Coloniae, die 7 m. Augusti a. 1959 (Jr.-Nr. 25 138 I/59)
"Genehmigt für den Gebrauch in Schulen" Kult. Min. des Landes Nordrhein-Westfalen, II E gen. 82 - 8 L. Nr. 278/59, II E 3. - Für Realschulen und Gymnasien zugelassen
"Für die Sekundarstufe I werden hiermit schulformübergreifend erstmalig Kernlehrpläne für die Fächer Orthodoxe Religionslehre und Syrisch-orthodoxe Religionslehre gemäß § 29 i.V.m. § 31 Abs. 2 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt."
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 06.04.2011 - 532 – 6.08.01.13 - 94570
Die nationalen Bildungsstandards können auf den Webseiten der geograph. Fachverbände (z.B. www.geographie.de/hgd) als PDF-Dokument heruntergeladen werden
Ausdr. der Online-Ressource. – Erzeugt aus: http://www.isb.bayern.de/isb/download.aspx?DownloadFileID=42f0c26ed8e8b03c68edfc402efbf47a
Die Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2003 in Kraft. Gleichzeitig wird die Bekanntmachung über Richtlinien für die Umwelterziehung an den bayerischen Schulen vom 30. Mai 1990 Nr. II/8-S4402/7-8/50166 (KWMBl I 1990 S. 173) aufgehoben
"Entsprechend den Lehrplänen von Nordrhein-Westfalen und vielfachen Wünschen der Religionslehrer wird in dieser Ausgabe mit den Mosegeschichten begonnen, denen die Urgeschichte folgt. Die Nummern der Abschnitte 1 bis 42 haben sich entsprechend geändert." -- (Vorbemerkung)