"Die Fachanforderungen gelten für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II aller weiterführenden allgemein bildenden Schulen in Schleswig-Holstein. Sie sind Lehrpläne im Sinne des Schulgesetzes (SchulG)." (Seite 6)
Schülerinnen und Schüler, die sich zum Zeitpunkt der Gültigkeit in der Jahrgangsstufe 10 befinden, beenden den Bildungssgang auf der Grundlage des vorläufigen Rahmenplans Gesellschaftslehre/Erdkunde (Plan-Nr.: 3002.3)