Vorwort und Anmerkungen des Bearbeiters: "Die österreichische Hauptschule erhält ab 1.9.1985 aufsteigend ein neues pädagogisches Profil. ... Die Lehrplanverordnung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Sport vom 7. August 1987, die auf der 10. Schulorganisationsgesetz-Novelle basiert, brachte entscheidende Veränderungen der Bestimmungen für die Neue Hauptschule. ..."
Der MS-Lehrplan besteht aus verschiedenen Teilen: Allgemeiner Teil des Lehrplans bestehend aus dem allgemeinen Bildungsziel, den allgemeinen didaktischen Grundsätzen und den Grundsätzen zur Schul- und Unterrichtsplanung; Stundentafeln (für MS-Schwerpunkte und schulautonome Gestaltungsmöglichkeiten); Lehrpläne für den Religionsunterricht, die von den jeweiligen gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen werden; Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände, unterteilt in Pflichtgegenstände, verbindliche Übungen und Freigegenstände sowie unverbindliche Übungen und Förderunterricht
BGBl. II Nr. 185, Jg. 2012, ausgegeben am 30. Mai 2012
Die Arbeitsfassung des Bildungsplans 2016 wird im Schuljahr 2014/2015 an 35 Schulen (Gemeinschaftsschulen, Realschulen, Werkrealschulen) in den Klassen 7 und 8 erprobt
"Nach § 9 des Schulgesetzes der Freien und Hansestadt Hamburg vom 9. Dezember 1966 ist der Religionsunterricht ordentliches Unterrichtsfach." -- (Seite 3)
Wiederabdruck des durch die Ministerial-Verfügung vom 21. Mai 1870 eingeführten Normallehrplans, in dem druch die beiden Oberschulbehöhrden außer der Durchführung der im Jahre 1883 festgestellten Rechtschreibung einzelne Verbesserungen an Zahlen und Ausdrücken, insbesondere durch Entfernung von Fremdwörtern, vorgenommen und einige auf das Zeichnen und Turnwesen bezügliche Ergänzungen beigefügt wurden (vgl. Bekanntmachung vom 22. Juni 1892, Seite 1)
Abgedruckt in: Repertorium der Pädagogik : Organ für Erziehung, Unterricht und pädagog. Literatur / im Jahre 1847 begründet von F.X. Heindl, fortgesetzt von J.B. Heindl ; herausgegeben und geleitet von Joh. Bapt. Schubert ; 48. Band 1894, Seite 422-427