"1. Leibeserziehung: Für die Leibeserziehung in der Volksschule gelten die Richtlinien für die Leibeserziehung in Jungenschulen vom 14. September 1937 und die in Vorbereitung befindlichen Richtlinien für die Leibeserziehung in den Mädchenschulen." -- (Vorbemerkung Seite 4)
"Das vorliegende Kerncurriculum bildet die Grundlage für den Unterricht im Fach Politik an Hauptschulen in den Schuljahrgängen 7-10. Die Ergebnisse des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens sind berücksichtigt worden." -- (Titelrückseite)