Erlass-Nr.: 69. Erlaß des mit der Leitung des Unterrichtsamtes betrauten Unterstaatssekretärs vom 13. August 1920, E. 16047, betreffend die versuchsweise Einführung neuer Lehrpläne an den allgemeinen Volksschulen
"Nach § 9 des Schulgesetzes der Freien und Hansestadt Hamburg vom 9. Dezember 1966 ist der Religionsunterricht ordentliches Unterrichtsfach." -- (Seite 3)