Runderlass: Sekundarstufe I – Gymnasium; Richtlinien und Lehrpläne; Kernlehrpläne für die Fächer Kunst, Musik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Sport; RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 11.05.2011 - 532 - 6.08.01.13 - 94565
Ohne Impressum ["wird zur Inkraftsetzung eingefügt"]
Country of Use:
    Germany
    Thuringia
Observations
"Die Thüringer Lehrpläne sind das Ergebnis der dritten Phase der Lehrplanentwicklung seit der Umgestaltung des Thüringer Erziehungs- und Bildungssystems 1990." -- (Vorwort)
Erlass-Nr.: 69. Erlaß des mit der Leitung des Unterrichtsamtes betrauten Unterstaatssekretärs vom 13. August 1920, E. 16047, betreffend die versuchsweise Einführung neuer Lehrpläne an den allgemeinen Volksschulen
"Nach § 9 des Schulgesetzes der Freien und Hansestadt Hamburg vom 9. Dezember 1966 ist der Religionsunterricht ordentliches Unterrichtsfach." -- (Seite 3)
Der vorliegende Lehrplan für das Fach Evangelische Religion in der Orientierungsstufe löst den Lehrplan von 1978 ab. Er baut auf dem Lehrplan der Grundschule auf und ist eingebaut in die fachdidaktische Konzeption für die Klassen 5 - 9/10 der Bildungsgänge Hauptschule, Realschule und Gymnasium sowohl der entsprechenden Schularten wie auch der Regionalen Schule und der Gesamtschule