Sonderdruck aus: Österreich / Bundesministerium für Unterricht: Verordnungsblatt für den Dienstbereich des Bundesministeriums für Unterricht vom 15. Oktober 1955, Stück 10a
"Mit dem Dritten Gesetz zu~ Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Dezember 1995 sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aächendeckende Einführung der Förderstufe an den Sekundarschulen unseres Landes zum Schuljahr 1997/98 geschaffen worden. Die neuen Rahmenrichtlinien liegen nunmehr vor. Zusätzlich gebe ich mit den Broschüren der Reihe „Richtlinien-Grundsätze-Anregungen" allen Lehrkräften Anregungen und Hinweise für ihre pädagogisch-schöpferische Arbeit in der Förderstufe." -- (Vorwort)
Ergänzende Literatur und Unterrichtsmaterialien: Seite 59-62. - Literatur- und Medienangaben
"Die Fachanforderungen gelten für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II aller weiterführenden allgemein bildenden Schulen in Schleswig-Holstein. Sie sind Lehrpläne im Sinne des Schulgesetzes (SchulG)." (Seite 6)
Country of Use:
    Germany
    Saxony
Observations
"Dieser Lehrplan gilt auch für die Versuchs-Leistungsklasse 7. Mit Bezug auf den künftigen Unterricht im Gymnasium wird in der Stundentafel der Begriff Gemeinschaftskunde verwendet." -- (Seite 1)