"Die Richtlinien über "Englische Sprache" (S. 80) sind ein wörtlicher Abdruck des Stoffplans und der Bemerkungen zum Stoffplan, herausgegeben vom Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem 9. März 1948." -- (Seite 2)
"Für die nicht aufgeführten Fächer ‚Katholischer Religionsunterricht‘, ‚Evangelische Unterweisung‘, ‚Englische Sprache‘, ‚Werkarbeit‘, ‚Musische Bildung‘, ‚Leibeserziehung‘ und ‚Schreiben‘ wird auf die ‚Richtlinien‘ verwiesen." (Inhaltsverzeichnis)
Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Stoffpläne auf den Erlass vom 28. April 1959 - II E 1.36-20/0 Nr. 473/59, die Richtlinien auf den Erlass vom 8. März 1955 - II E 1 023/0 Tgb. Nr, 439/55