"Für die nicht aufgeführten Fächer ‚Katholischer Religionsunterricht‘, ‚Evangelische Unterweisung‘, ‚Englische Sprache‘, ‚Werkarbeit‘, ‚Musische Bildung‘, ‚Leibeserziehung‘ und ‚Schreiben‘ wird auf die ‚Richtlinien‘ verwiesen." (Inhaltsverzeichnis)
Enthält: Verzeichnis der zugelassenen Lernmittel: Grundschule. Verzeichnis der zugelassenen Lernmittel: Hauptschule. Verzeichnis der zugelassenen Lernmittel: Realschule. Verzeichnis der zugelassenen Lernmittel: Gymnasium Sekundarstufe I, Verzeichnis der zugelassenen Lernmittel: Gymnasiale Oberstufe. Verzeichnis der zugelassenen Lernmittel: Gesamtschule. Verzeichnis der zugelassenen Lernmittel: Berufskolleg. Verzeichnis der zugelassenen Lernmittel: Förderschule
Bekanntmachung Nr. U II 3110/91 vom 22. März 1966 auf Grundlage des Bildungsplans für die Volksschule vom 10. Januar 1958 und des Bildungsplans für das 9. Schuljahr der Volksschulen in Baden-Württemberg vom 14. März 1964
Edition:Nachdr. [der Ausg.] 1774 im Verlage des hochfuerstlichen Schul-Seminariums, Gedruckt bey Franz Sebastian Sartorius, hochfuerstl. pivil. Hofbuchdr.
Gemäß Beschluss des Schulausschusses vom 26./27.3.1981 wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz von den Kultusverwaltungen der Länder die Aufgabe übertragen, eine zentrale Sammlung der Lehrpläne aufzubauen und das Ergebnis in einer Gesamtübersicht zugänglich zu machen
"Die Richtlinien über "Englische Sprache" (S. 80) sind ein wörtlicher Abdruck des Stoffplans und der Bemerkungen zum Stoffplan, herausgegeben vom Kultusministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem 9. März 1948." -- (Seite 2)