Einhundert Bücher für die Schülerbücherei: Seite 138-142
"Die dreiklassige Schule ist eine Schuleinrichtung, in welcher die gesamte schulpflichtige Jugend eines Ortes oder einer Schulvereinigung in drei aufsteigenden Klassen unterrichtet wird, und zwar jede Klasse allein in besonderen Unterrichtsstunden. Die dreiklassige Schule soll nach § 4 der A. B. vom 15. Oktober 1872 eingerichtet werden, wenn zwei Lehrer in einer Schulgemeinde angestellt sind und die Zahl der Kinder über 120 steigt." -- (I. Einleitung, 1. Allgemeines)
Wiederabdruck des durch die Ministerial-Verfügung vom 21. Mai 1870 eingeführten Normallehrplans, in dem druch die beiden Oberschulbehöhrden außer der Durchführung der im Jahre 1883 festgestellten Rechtschreibung einzelne Verbesserungen an Zahlen und Ausdrücken, insbesondere durch Entfernung von Fremdwörtern, vorgenommen und einige auf das Zeichnen und Turnwesen bezügliche Ergänzungen beigefügt wurden (vgl. Bekanntmachung vom 22. Juni 1892, Seite 1)