Im Anhang ab Seite 197 (im Inhaltsverzeichnis nicht aufgeführt): Lehrpläne für kathol., evang. und israelitischen Religions-Unterricht [Verordnungen vom 13. August 1888, 8. März und 30. November 1868]
Country of Use:
    Germany
    Bremen
Observations
"Die nachstehende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die seit 1975 für das Land Bremen veröffentlichten neuen Lehrpläne unter curricularem Ansatz. [...] Für die Klassenstufen 8-9/10 der Haupt- und Realschule und des Gymnasiums sowie für einige Sonderschulen gelten noch die alten Lehrpläne; [...]." -- (Vorbemerkung)
Предлагаемые материалы носят рекомендательный характер. Учитель может использовать их по своему усмотрению, учитывая возрастные и психологические особенности учащихся, предмет и учебную программу, в рамках которой проводится занятие, метапредметные особенности
"Der hier vorgelegte Entwurf ist in "Allgemeine Richtlinien für den politischen Unterricht" und in "Spezielle Richtlinien für den politischen Unterricht" eingeteilt. Der allgemeine Teil erhebt pinzipiellen Anspruch auf Gültigkeit für alle Schulstufen von der Grundstufe (Grundschule) bis zur Kollegstufe (Kollegschule). Von den Speziellen Richtlinien wird zunächst ein erster Teil vorgelegt, der sich auf die Klassen 9 und 10 bezieht. [...]" -- (Einführung)