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    Hesse
Observations
"Dieses Veröffentlichungen werden im Auftrag des Hessisches Kultusministers herausgegeben; sie stellen jedoch keine verbindliche, amtliche Verlautbarung des Hessischen Kultusministers dar; sie wollen vielmehr die Diskussion um die behandelten Themen anregen und zur Weiterentwicklung des hessischen Schulwesens beitragen." (Seite II)
Für Fachleiter/Ausbildungsleiter im Bereich der Politischen Bildung, Fachbereichsleiter, Fachvorsteher sowie interessierte Lehrer und Referendare. - Die Entwürfe der Rahmenrichtlinien Gesellschaftslehre 1972 und 1973 konnten wegen ihres Umfangs nicht aufgenommen werden
Mit den allgemeinen Lehrplanverordnungen für jede im Bundesgesetz vom 25. Juli 1962 über die Schulorganisation (Schulorganisationsgesetz) geregelte Schulart (BGBl. 1962/61. Stück vom 8. August 1962)
Enthält außerdem ab Seite 129: Religionsunterrichtsgesetz 1949 in der derzeit gültigen Fassung (unter Berücksichtigung der Novelle 1957 und 1962). Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen
Lehrplan für den Katholischen Religionsunterricht untergliedert in: Primarschule 1. bis 3. Stufe und 4./5. Stufe, Sekundarschule 6./7. Stufe und 8./9. Stufe
The National Curriculum for pupils aged five to 11 is set out in the handbook for primary teachers, for pupils aged 11 to 16 is in the handbook for secondary teachers
Rozporządzenia Ministra Edukacji Narodowej z dnia 23 grudnia 2008 r. ..., , opublikowanego w dniu 15 stycznia 2009 r. w Dzienniku Ustaw Nr 4, poz. 17
Dieser Band ist Teil einer achtbändigen Publikation, die dem neuen Bildungsprogramm der Vorschul- und Allgemeinbildung an Grundschulen, Mittelschulen und Gymnasien gewidmet ist