Hier auch später erschienene, unveränderte Nachdrucke
"Im Deutschunterricht (in der Disziplin Heimatkunde) gewinnen die Schüler Grundkenntnisse von der Natur, der Arbeit und der sozialistischen Gesellschaft. Sie lernen ihre sozialistische Heimat allmählich immer besser kennen und werden zur Liebe zur DDR erzogen. Der heimatkundeunterricht hat besondere Bedeutung für die staatsbürgerliche Erziehung. Er dient der allseitigen Entwicklung der Schüler, befähigt sie, gesellschaftliche Aufgaben, die ihrem Alter gemäß sind, zu lösen, und bereitet den natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Fachunterricht vor." -- (Vorwort Seite 7)
Die methodischen Bemerkungen im Lehrplan für den Musikunterricht sind den "Richtlinien des Preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung für die Lehrpläne an Volksschulen vom 28. April 1920" entnommen, denen der "Lehrplan für den Gesangunterricht in den Volksschulen vom 10. Januar 1914" zugrundeliegt