"Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Stoffpläne auf den Erlaß vom 28. April 959 - 11.E 1. J6 - 20/0 Nr. 473/59 -, die Riditlinicn auf den Erlaß vom 8. März 1955 - LI E 1 023/0 Tgb.Nr. H9. 55. Die Richtinien wurden auszugsweise übernommen." -- (Seite 2)
Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Stoffpläne auf den Erlass vom 28. April 1959 - II E 1.36-20/0 Nr. 473/59, die Richtlinien auf den Erlass vom 8. März 1955 - II E 1 023/0 Tgb. Nr, 439/55
Der Lehrplan für die Grundschule besteht aus dem Grundsatzband und den Fachlehrplänen, die eine Einheit bilden. - Es erfolgte eine Anpassung des Grundsatzbandes (2007) an die Anforderungen der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8.12.2016 in der Fassung vom 7.12.2017)