Country of Use:
    Germany
    Saxony
Observations
Grundlegender Unterricht (Wahrnehmung und Denken, Kommunikation und Sprache, Lesen und Schreiben, Mathematik, Soziale Beziehungen, Liebe - Freundschaft - Sexualität, Natur und Umwelt, Heimat und Verhalten im Straßenverkehr, Zeit, Selbstversorgung - Wohnen, Technik) und fachorientierter Unterricht (Ethik/Religion, Werken - Textilarbeit, Hauswirtschaft, Sport, Musik - Tanz - Rhythmik, Kunsterziehung, Arbeit und Beruf)
"1. Leibeserziehung: Für die Leibeserziehung in der Volksschule gelten die Richtlinien für die Leibeserziehung in Jungenschulen vom 14. September 1937 und die in Vorbereitung befindlichen Richtlinien für die Leibeserziehung in den Mädchenschulen." -- (Vorbemerkung Seite 4)
Wiederabdruck des durch die Ministerial-Verfügung vom 21. Mai 1870 eingeführten Normallehrplans, in dem druch die beiden Oberschulbehöhrden außer der Durchführung der im Jahre 1883 festgestellten Rechtschreibung einzelne Verbesserungen an Zahlen und Ausdrücken, insbesondere durch Entfernung von Fremdwörtern, vorgenommen und einige auf das Zeichnen und Turnwesen bezügliche Ergänzungen beigefügt wurden (vgl. Bekanntmachung vom 22. Juni 1892, Seite 1)
Erlass-Nr.: 69. Erlaß des mit der Leitung des Unterrichtsamtes betrauten Unterstaatssekretärs vom 13. August 1920, E. 16047, betreffend die versuchsweise Einführung neuer Lehrpläne an den allgemeinen Volksschulen