"[,,,] nach fast zehnjähriger praktischer Erprobung vorliegender Stoffverteilung in den Schulen der Kreise Worms und Gießen und nach zahlreichen, eingehenden Beratungen mit der Lehrerschaft [...]" zusammengestellt." -- (Vorwort)
Erlaß über die Richtlinien für die Volksschule vom 15.12.1939 - E II a 3500/39 K V (a), gerichtet an die Unterrichtsverwaltungen der Länder (einschl. Ostmark, Sudetengau, Danzig-Westpreußen und Warthegau), Preußen, die Reichshauptstadt Berlin und das Saarland
Für das Fach Religion mit Verweis auf die Sonderlehrpläne der Religionsgemeinschaften; für das Fach Leibesübungen (Turnen) ist ein besonderer Stoffplan erschienen
"1. Leibeserziehung: Für die Leibeserziehung in der Volksschule gelten die Richtlinien für die Leibeserziehung in Jungenschulen vom 14. September 1937 und die in Vorbereitung befindlichen Richtlinien für die Leibeserziehung in den Mädchenschulen." -- (Vorbemerkung Seite 4)