Im Anhang ab Seite 197 (im Inhaltsverzeichnis nicht aufgeführt): Lehrpläne für kathol., evang. und israelitischen Religions-Unterricht [Verordnungen vom 13. August 1888, 8. März und 30. November 1868]
Erlaß über die Richtlinien für die Volksschule vom 15.12.1939 - E II a 3500/39 K V (a), gerichtet an die Unterrichtsverwaltungen der Länder (einschl. Ostmark, Sudetengau, Danzig-Westpreußen und Warthegau), Preußen, die Reichshauptstadt Berlin und das Saarland
Hier auch später erschienene, unveränderte Nachdrucke
Auf Grundlage der Richtlinien für die Volksschule vom 15. Dezember 1939
"Ausgewählte Unterrichtseinheiten aus einem heimatgebundenen Arbeitsplan für die vier unteren Jahrgänge der Volksschule" Seite: 211-239, entnommen aus: Kurmärkische Stoff- und Arbeitspläne für die vier unteren Jahrgänge der Volksschule, Gemeinschaftsverlag Ferdinand Hirt, Breslau und Hermann Schroedel Verlag, Halle a. d. S
Literatur- und Filmangaben
Wahrscheinliches Erscheinungsdatum basiert auf einem im Vergleich zu der Ausgabe von 1940 grundsätzlich verändertem Einführungskapitel
Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Stoffpläne auf den Erlass vom 28. April 1959 - II E 1.36-20/0 Nr. 473/59, die Richtlinien auf den Erlass vom 8. März 1955 - II E 1 023/0 Tgb. Nr, 439/55
Lehrplan für die Stadt Nordhorn - die Digitalisierungsvorlage trägt den Stempel "Pestalozzischule Nordhorn", Beispiele zur Heimatkunde auf Seite 8 betreffen die Stadt Nordhorn