Auf Grund der Lehrpläne 1963 als Lehrbuch zum Unterrichtsgebrauch auf der 2. Schulstufe der Sonderschulen und als Hilfsbuch an Volksschulen zugelassen. - Schulbuchnr.: 0552
Edition:Ausgabe für fünfclassige Volksschulen, in welchen jeder Classe ein Schuljahr entspricht, 2., berichtigte Auflage, mit hohem k. k. Ministerialerlass vom 14. Juni 1893, Zahl 12334 allg. zulässig erklärt
"Artikel II, Bekanntmachung: Die jeweils im vierten Teil der Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."
Erlass-Nr.: 69. Erlaß des mit der Leitung des Unterrichtsamtes betrauten Unterstaatssekretärs vom 13. August 1920, E. 16047, betreffend die versuchsweise Einführung neuer Lehrpläne an den allgemeinen Volksschulen
Edition:Ausg. für fünfklassige Volksschulen, in welchen jeder Klasse ein Schuljahr entspricht, u. für sechsklassige Volksschulen mit 8 Schuljahren, 8., umgearb. Aufl., mit Ministerialerlaß vom 4. Oktober 1909, Zahl 38.602 allg. zulässig erklärt