RdErl. des Kultusministers vom 21.12.1983, III A 2.36-20/0-1623/83. - Nicht im Gemeinsamen Amtsbl. des Kultusministeriums und des Ministeriums für Wiss. und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen veröff
Anh.: Hauswirtschaft und Wirtschaft in den Jahrgangsstufen 5 und 6. - RdErl. des Kultusministers vom 30.3.1989 - II B 2.36/1-20/0-700/89. - In Kraft seit: 1.8.1989 für Klasse 5, vom 1.7.1991 an für alle Klassen
Aus dem Vorw.: "Die neuen Richtlinien treten im Schuljahr 1963/64 an die Stelle der Richtlinien von 1952 und der Übergangsrichtlinien vom 27.3. und 11.4.1962"
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.04.2017 - 526-6.08.01-134989
"Die Rahmenvorgabe 'Verbraucherbildung in Schule - in der Primarstufe und Sekundarstufe I` beschreibt als schulform- und bildungsgangübergreifender Referenzrahmen die Grundlagen, Ziele undBereiche der Verbraucherbildung. Sie tritt zum 01.08.2017 in Kraft und stellt langfristig eine Grundlage für die künftige Entwicklung und Überarbeitung von Richtlinien und Lehrplänen dar." -- (Runderlass)
Bestandteil zur Umsetzung der Landesstrategie „Bildung für nachhaltige Entwicklung - Zukunft lernen“ (2016 -2020)