"Artikel II, Bekanntmachung: Die ... Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."
Erlaß über die Richtlinien für die Volksschule vom 15.12.1939 - E II a 3500/39 K V (a), gerichtet an die Unterrichtsverwaltungen der Länder (einschl. Ostmark, Sudetengau, Danzig-Westpreußen und Warthegau), Preußen, die Reichshauptstadt Berlin und das Saarland