"'Konfetti' ist ein Lehrmittel mit Schwerpunkt im Bereich des ethisch-sozialen Lernens. Schülerinnen und Schüler sowie ihre Lehrpersonen werden ermutigt, miteinander das eigene und das gemeinsame Leben als Lernanlass ins Zentrum des Unterrichts zu rücken, um daran an Gestaltungs-, Sinn- und Wertfragen zu arbeiten. 'Konfetti' kann fächerübergreifend eingesetzt werden. Gut lassen sich mit den Materialien insbesondere Anliegen aus dem Fach Deutsch aufnehmen." (Verlag)
Mit Label der ilz Interkantonale Lehrmittelzentrale = entspricht dem gemeinsamen sprachregionalen Lehrplan
Fachbereich: Natur - Mensch - Gesellschaft (1. und 2. Zyklus)
Das vorliegende LPH 6/2000 erscheint in den Reihen K (Berufliche Schulen, kaufmännischer Bereich) Nr. 77, L (Berufliche Schulen, gewerblicher Bereich) Nr. 110, M (Berufliche Schulen, kaufmännischer Bereich) Nr. 60 und kann beim Neckar-Verlag bezogen werden
Auf Grund einer Verordnung vom 30. Juli 1926; Erläuterungen im pädagogischen Teil der "Volkserziehung" vom 15. Oktober 1927 erschienen
Mit dem Hauptschulgesetz hat die die 1. Schulstufe der Hauptschule die Lehraufgaben der 5. Volksschulstufe zu übernehmen und der Lehrplan für die 5. Schulstufe nur noch für drei- und mehrklassige Volksschulen von Bedeutung
"Artikel III, Bekanntmachung: Die in den Anlagen wiedergegebenen bzw genannten Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/149, in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."
Umarbeitung und Erweiterung der im April 1962 hrsg. "Arbeitspläne für die Dortmunder Volksschulen" zur Begleitung des Hauptschulversuchs. - Für die Evangelische Unterweisung und für den Katholischen Religionsunterricht bleiben die Pläne der entsprechenden kirchlichen Stellen verbindlich