Mit Erlaß des hohen k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 26. Juli 1917, Z. 24.449, zum Unterrichtsgebrauche an Bildungsanstalten für Kindergärtnerinnen mit deutscher Unterrichtssprache allgemein zugelassen
Auch für den Unterrichtsgebrauch an Haushaltungs- und Hauswirtschaftsschulen für die 1. Klasse im Unterrichtsgegenstand "Staatsbürgerkunde". - Auch für den Unterrichtsgebrauch an land- und forstwirtschaftl. Berufs- und Fachschulen sämtlicher Schulstufen in Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg
Früher im Österr. Gewerbeverl. u.a., Wien, erschienen