"Als Anhalt für die Aufstellung und Umarbeitung von Lehrplänen nach den ministeriellen 'Bestimmungen über Einrichtung und Lehrpläne gewerblicher Fortbildungsschulen' vom 1. Juli 1911 empfohlen von den Herren Regierungspräsidenten zu Erfurt und Merseburg." -- (Titelblatt)
"Artikel II, Bekanntmachung: Die jeweils unter III. der Anlagen wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes in der Fassung der Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl. Nr. 243, bekanntgemacht."
Vom Erziehungsrat erlassen am 21. Mai 2008, ERB 2008/218, angepasst am 23. November 2011, ERB 2011/337, von der Regierung genehmigt am 17. Juni 2008, RRB 2008/497, angepasst am 6. Dezember 2011, RRB 2011/817. - Gültig ab 1. August 2012 für die Klassen mit Eintritt ab Schuljahr 2012/13 (ergänzt mit Anpassungen Lehrplan Gestalten, 3. September 2013)
Country of Use:
    Germany
    Hamburg
Observations
Geltungsbereich: Die "Vorläufigen Richtlinien für die Erziehung in Vorschulklassen" gelten für 1. Vorschul- und Eingangsstufenklassen 1 an Volks· und Gesamtschulen; 2. Schulkindergärten an Volks·, Gesamt- und Sonderschulen (ausgenommen B 1.7, B 2, D 3)