(Mit Erlaß des hohen k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 7. Juli 1904, Z. 23.481, zum Gebrauche an katholischen Privat-Mädchenbürgerschulen mit deutscher Unterrichtssprache zulässig erklärt.)
Mit den allgemeinen Lehrplanverordnungen für jede im Bundesgesetz vom 25. Juli 1962 über die Schulorganisation (Schulorganisationsgesetz) geregelte Schulart (BGBl. 1962/61. Stück vom 8. August 1962)
Enthält außerdem ab Seite 129: Religionsunterrichtsgesetz 1949 in der derzeit gültigen Fassung (unter Berücksichtigung der Novelle 1957 und 1962). Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen