Der Rahmenlehrplan gilt für Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2018/19 in die Einführungsphase an Gesamtschulen und beruflichen Gymnasien eintreten und ab dem Schuljahr 2019/20 in die Qualifikationaphase der gymnasialen Oberstufe eintreten oder diese aus anderen Gründen beginnen
"Die Fachanforderungen gelten für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II aller weiterführenden allgemein bildenden Schulen in Schleswig-Holstein. Sie sind Lehrpläne im Sinne des Schulgesetzes (SchulG)." -- (Seite 6)
"[...] beruht auf dem Rahmenlehrplan Sekundarstufe I Politische Bildung des Landes Brandenburg, der in seiner 1. Auflage 2008 erschienen ist. Die vorgenommenen Änderungen betreffen das Kapitel 4 Themen und Inhalte, das um Wahlpflichtinhalte mit Bezügen zur Zeitgeschichte ergänzt ist, die die Inhalte der Themenfelder beider Doppeljahrgangsstufen der Sekundarstufe I präzisieren." -- (Titelrückseite)