"Mit Erlaß des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur vom 7. September 1923, Z. 103.096-II-23, zum Unterrichtsgebrauche an Mittelschulen mit deutscher Unterrichtssprache allgemein zulässig erklärt." (Titelblatt)
Scheinbarer Doppelname auf dem Umschlag: Federmann-Donath