"Das vorliegende Verzeichnis enthält nur solche Schulbücher, deren Einführung vom Ministerium und von den Provinzial-Schul-Kollegien ordnungsgemäß genehmigt ist. Dadurch unterscheidet es sich von dem im Centralblatt für die gesamte Unterrichts-Verwaltung 1890 veröffentlichten Verzeichnis, in welchem dieser Gesichtspunkt nicht ganz streng eingehalten war." (Vorwort)
Gemäß Beschluss des Schulausschusses vom 26./27.3.1981 wird dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz von den Kultusverwaltungen der Länder die Aufgabe übertragen, eine zentrale Sammlung der Lehrpläne aufzubauen und das Ergebnis in einer Gesamtübersicht zugänglich zu machen