Country of Use:
    Germany
    Bavaria
Observations
Verzeichnis der für den Gebrauch an den höheren Lehr- und Unterrichtsanstalten zugelassenen Lehrmittel: Seite 4, 5, 11, 18, 23, 25, 47, 48, 69, 76, 81, 82, 85
Nachtrag zum Verzeichnis empfehlenswerter Bücher für die Schülerbüchereien der höheren Lehranstalten: Seite 147-179
Country of Use:
    Germany
    Bavaria
Observations
Enth.: 1. Lernmittelfreie Lernmittel, Allgemein bildende Schule: Grundschule, Hauptschule, Muttersprachliche Lernmittel für ausländische Schülerinnen und Schüler an Grund- und Hauptschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke, Realschule, Gymnasium, Schulen besonderer Art, Berufliche Schulen, Zweiter Bildungsweg. 2. Lernmittel, die nur unter den Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 3 Satz 2 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes vom 31. Mai 2000 (GVBI S. 455, KWMBI I S. 251) lernmittelfrei sind, ... 3. Nicht lernmittelfreie, aber zulassungspflichtige Lernmittel,
"In diese Fassung sind erstmals auch die neuen Länder einbezogen worden, die im Zuge der grundlegenden organisatorischen und inhaltlichen Reform ihres Schulwesens auch die Lehrpläne in umfassender Weise erneuert haben." -- (Einleitende Bemerkungen)
Country of Use:
    Germany
    Hesse
Observations
"Dieses Veröffentlichungen werden im Auftrag des Hessisches Kultusministers herausgegeben; sie stellen jedoch keine verbindliche, amtliche Verlautbarung des Hessischen Kultusministers dar; sie wollen vielmehr die Diskussion um die behandelten Themen anregen und zur Weiterentwicklung des hessischen Schulwesens beitragen." (Seite II)
Für Fachleiter/Ausbildungsleiter im Bereich der Politischen Bildung, Fachbereichsleiter, Fachvorsteher sowie interessierte Lehrer und Referendare. - Die Entwürfe der Rahmenrichtlinien Gesellschaftslehre 1972 und 1973 konnten wegen ihres Umfangs nicht aufgenommen werden